Neue Versteuerung für Dienstfahrräder: Company Bikes gewinnen weiter an Attraktivität

Durch eine neue Regelung auf Bundesebene wird die Nutzung von Company Bikes weiter gesteigert. Aktuell muss ein Arbeitnehmer 1% des Bruttolistenpreises für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber und die damit verbundene private Nutzung des Dienstfahrrads als geldwerten Vorteil versteuern. Wie letzte Woche bekannt wurde, werden Nutzer von Company Bikes ab Januar 2019 nun gänzlich vom zu versteuernden geldwerten Vorteil befreit.

Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Wegfall der Versteuerung eines geldwerten Vorteils bei Company Bikes bedeutet im Vergleich zur bisherigen Situation eine zusätzliche Ersparnis von 12%. Insgesamt ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern über das Company Bike Leasing so Ersparnisse von über 50% im Vergleich zum Privatkauf. Dies stellt einen zusätzlichen Anreiz für ein Company Bike dar und fördert eine nachhaltigere und gesündere Mobilität. Eine Win-Win Situation für alle Beteiligten.

2012 wurde das Dienstfahrrad mit dem Dienstwagen gleichgestellt. Arbeitnehmer können seitdem analog zum Dienstwagen ein Company Bike über ihren Arbeitgeber leasen. Ein Company Bike kann zudem auch ausschließlich privat genutzt werden. Ebenfalls seit 2012 bietet der Münchner Firmenrad-Leasing Anbieter, company bike solutions, Unternehmen ein attraktives, durchgängig digitalisiertes Angebot für die Mitarbeiter an. Das Angebot umfasst dabei unter anderem ein maßgeschneidertes Firmenrad-Portal für die Auswahl aus über 2.000 Fahrrädern, einen eigenen mobilen Reparaturservice und regelmäßige Kick-off-Veranstaltungen mit Testrädern vor Ort.

Markus Maus, Geschäftsführer von company bike solutions:

„Dienstfahrräder haben zweifellos das Potenzial einen bedeutenden Beitrag hin zu einer flexibleren und nachhaltigeren Mobilität zu leisten. Es freut uns, dass mittlerweile auch die Bundesregierung in Zeiten drohender Dieselverbote auf diesen wichtigen und wachsenden Trend reagiert. Die Befreiung vom zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Nutzer von Dienstfahrrädern ist dabei explizit zu begrüßen. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, doch endlich wird nicht nur das Auto begünstigt, sondern auch das Fahrrad vom Gesetzgeber sinnig gefördert.“

Gerade in Zeiten von drohenden Dieselfahrverboten, verstopften Straßen in Städten und mangelnden Parkplätzen auf Grund der hohen Anzahl an Autos, ist es von Nöten die Mobilität flexibler und nachhaltiger zu gestallten. Besonders die Kombination aus unterschiedlichen Verkehrsmitteln, wie beispielsweise dem (Elektro-)Fahrrad mit dem öffentlichen Verkehr, kann dabei eine wichtige und nachhaltige Entlastung bringen. E-Bikes bieten sich hierbei als ideales Transportmittel für kurze und mittlere Distanzen an, schrecken aber durch oftmals höhere Preise viele potentielle Nutzer ab. Durch das Dienstfahrradleasing und die damit verbundene Ersparnis von über 50% bei der Anschaffung, wird diese Hürde jedoch effektiv genommen.

Der beschlossene Wegfall des zu versteuernden geldwerten Vorteils für Dienstfahrräder ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, doch auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Mobilität muss auch die Infrastruktur stimmen. Gerade beim Ausbau von Radwegen gibt es auf städtischer und kommunaler Ebene noch viel Nachholbedarf doch Städte wie Amsterdam und Kopenhagen leben schon heute die nachhaltige Mobilität. Es bleibt zu hoffen, dass der Impuls der neuen steuerlichen Regelung nun auch zu einer echten Veränderung in Deutschland führt.

Für weitere Informationen zu company bike solutions: company-bike-solutions.com

Für nachhaltige Mobilität: www.wir-machen-mobil.com

Fotos: Bike Solutions

Gepostet am 12.11.2018 von MRM |

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